Unsere Untersuchungs- und Behandlungsschwerpunkte:
– Schielen oder Schielverdacht
– Augenuntersuchung bei Entwicklungsauffälligkeiten
– Mehrfachbehinderung oder Syndrome
– Untersuchung auf Fehlsichtigkeit (Brille?)
– Sehbehinderung
– angeborene oder früh erworbene Augenerkrankungen ( z. B. Linsentrübung, Glaukom, Uveitis, Erkrankungen des Sehnerven)
Kinder-Augen
Die Sehschärfenentwicklung Ihres Kindes findet überwiegend in den ersten 6 Lebensjahren statt. Die neuronale Entwicklung von Auge und Gehirn ist ein hochkomplexer Vorgang.
Optische Fehler oder Schielen führen zu einer Schwachsichtigkeit (Amblyopie), die nur in den ersten Lebensjahren korrigiert werden kann.
Räumliches (stereoskopisches) Sehen ist in vielen Berufen unverzichtbar.
Auch ein kleinster Schielwinkel verhindert die Entwicklung dieses Stereosehens.
Grauer und Grüner Star, Netzhautentzündung oder Tumore sind bei Kleinkindern zwar selten, dürfen aber nicht übersehen werden.
Deshalb gilt unsere besondere Aufmerksamkeit der frühen Erkennung von Augenerkrankungen, Schielen und Fehlsichtigkeiten in der sensiblen Phase der Sehschärfenentwicklung.
Vorsorgeuntersuchungen -
Kostenübernahme p r i v a t e Krankenversicherung
Ihre Private Krankenversicherung ist Kostenträger:
Unser sorgfältiger Untersuchungsablauf schließt alle notwendigen Früherkennungs-Aspekte mit ein.
Terminvereinbarung
Nachdem wir Sie deshalb am Telefon nicht mehr zu den einzelnen Kindervorsorge-untersuchungen für gesetzlich Versicherte beraten müssen – wählen Sie zur Terminvereinbarung bitte: 820 75 270. Nach der Begrüßungsansage drücken Sie die 1.
Vorsorgeuntersuchungen -
Kostenübernahme g e s e t z l i c h e Krankenversicherung
Ihre gesetzliche Krankenkasse ist Kostenträger:
bei Überweisung durch den Kinderarzt (z.B. nach der U5) wegen Krankheitsverdacht.
Bitte mitbringen: Vorbefunde des Kinderarztes
wenn Augenerkrankungen (z.B. Schielen) bereits diagnostiziert sind.
Und was ist mit der „Vorsorge“ – Sie wollen sicher sein, dass Ihr Kind gut sieht?
Die Vorsorge ist wichtig und medizinisch absolut wünschenswert, wird aber von den gesetzlichen Krankenkassen als Vorsorge nicht übernommen.
Vorsorgeuntersuchungen e r g ä n z e n d
zur gesetzlichen Krankenversicherung:
Ausführliche augenärztlich/orthoptische
Vorsorgeuntersuchung im Kindesalter –
Amblyopie- Früherkennungweiterlesen…
Nach den Empfehlungen des Berufsverbandes der Augenärzte BVA, und in Übereinstimmung mit den Kinderärzten sollen alle Kinder im Alter von 2 bis spätestens 3 Jahren vorsorglich untersucht werden. Risikokinder jedoch bereits erstmals im Alter von 6-12 Monaten. www.augeninfo.de
sowie www.kinderaerzte-im-netz.de
Schulaugen bestens?
Steigende Sehanforderungen im schulischen Alltag und bei intensiver Computernutzung erfordern ein gut und ausdauernd funktionierendes Augen-Paar. weiterlesen…
Pupillen auf!
Der Sehtest Ihres Kindes ist erfreulicherweise gut ausgefallen. Um dennoch ganz sicher zu sein: „Messung mit Tropfen“- objektiv , sicher und genau. weiterlesen…
Netzhautuntersuchung
mit Pupillenerweiterung
Auch wenn Ihr Kind mit seiner Brille gut sieht – Zur Sicherheit eine Netzhaut-Inspektion, damit nichts übersehen wird. weiterlesen…
Untersuchungsablauf
Die Orthoptistin prüft mit kindgerechten Tests Sehschärfe, Stereosehen, Augenbewegungen und beidäugige Zusammenarbeit sowie die Refraktion (Brechungsfehler).
Wenn nötig, verwenden wir zur exakten Refraktionsbestimmung pupillenerweiternde Augentropfen. Nach einer Einwirkzeit können wir eine etwaige Fehlsichtigkeit feststellen – auch ohne Sehtest-Angaben ihres Kindes.
Die anschließende Untersuchung des „Organes Auge“ d.h. Beurteilung der vorderen Augenabschnitte (Hornhaut, Linse) und die Untersuchung des Sehnerven und der Netzhaut wird vom Arzt durchgeführt.
Bei Verwendung von pupillenerweiternden Augentropfen: Bitte kalkulieren Sie eine Aufenthaltsdauer in der Praxis von ca. 1 ½ Stunden ein
Die Kinderabteilung befindet sich im 3. OG links von der Anmeldung. Unter dem zeltförmigen Dach des großen Kinder-Wartezimmers ist Platz für Kinder jeglichen Alters. Bitte „parken“ Sie Kinderwagen im Flur vor dem Praxiseingang (Brandschutz).